§57a-Überprüfung
Die Fahrzeugüberprüfung gemäß §57a des Kraftfahrgesetzes bei deinem Opel Händler garantiert dir die Verkehrs- und Betriebssicherheit deines Opel
Das §57a-Pickerl ist fällig?
Die periodische Überprüfung deines Fahrzeugs bei deinem Opel Händler bringt dich mit Sicherheit weiter.
Bei der §57a-Begutachtung – auch "Pickerl" genannt – überprüfen unsere erfahrenen Opel Mechaniker die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelastung deines Fahrzeugs nach dem aktuellen Stand der Technik. Dies dient nicht nur deiner eigenen Sicherheit, sondern auch dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Die "Pickerl"-Überprüfung bei deinem Opel Händler umfasst die Untersuchung aller vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Prüfelemente – von der Einstellung der Handbremse bis zur Kennzeichenbeleuchtung. Alle eventuell anfallenden Mängel beheben unsere Opel Händler gerne umgehend für dich.