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§ 57a-Begutachtung

§57a-Überprüfung

Die Fahrzeugüberprüfung gemäß §57a des Kraftfahrgesetzes bei deinem Opel Händler garantiert dir die Verkehrs- und Betriebssicherheit deines Opel

Das §57a-Pickerl ist fällig?

Die periodische Überprüfung deines Fahrzeugs bei deinem Opel Händler bringt dich mit Sicherheit weiter.
 

Bei der §57a-Begutachtung – auch "Pickerl" genannt –  überprüfen unsere erfahrenen Opel Mechaniker die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelastung deines Fahrzeugs nach dem aktuellen Stand der Technik. Dies dient nicht nur deiner eigenen Sicherheit, sondern auch dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
 

Die "Pickerl"-Überprüfung bei deinem Opel Händler umfasst die Untersuchung aller vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Prüfelemente –  von der Einstellung der Handbremse bis zur Kennzeichenbeleuchtung. Alle eventuell anfallenden Mängel beheben unsere Opel Händler gerne umgehend für dich.

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